Die Art des gewählten Factoring-Verfahrens richtet sich nach den individuellen Anforderungen des Forderungsverkäufers. Ist ein hoher Service gewünscht, bietet sich das Full-Service-Factoring an. Bezieht sich die gewünschte Leistung auf die reine Finanzierung und den 100%igen Ausfallschutz der Forderung, ist das Inhouse-Factoring die richtige Wahl. Beide Factoring-Arten können als offenes oder stilles Verfahren durchgeführt werden. Anders als im offenen Verfahren wird bei einer Zusammenarbeit im stillen Factoring-Verfahren die Abtretung der Forderung an den Factor dem Abnehmer nicht angezeigt. Als Sonderformen des Factoring gibt es das sogenannte Ultimo-Factoring sowie das Fälligkeits-Factoring.






