Fälligkeits-Factoring:
Dieses Verfahren beschränkt sich auf die 100%ige Absicherung vor möglichen Forderungsausfällen. Zahlt der Schuldner nicht, erfolgt
spätestens 120 Tage nach Fälligkeit der Forderung die Auszahlung des Forderungs- gegenwertes. Eine Finanzierungsfunktion ist somit nicht
gegeben. Der Vorteil gegenüber anderen Absicherungsinstrumenten besteht im Wegfall der Versicherungsteuer, der Selbstbeteiligung im Schadensfall,
der Höchstentschädigungsbegrenzungen sowie im Wegfall der Ein- und Aushaftungsproblematik.






