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alpha factoring

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Fälligkeits-Factoring:

Dieses Verfahren beschränkt sich auf die 100%ige Absicherung vor möglichen Forderungsausfällen. Zahlt der Schuldner nicht, erfolgt spätestens 120 Tage nach Fälligkeit der Forderung die Auszahlung des Forderungs- gegenwertes. Eine Finanzierungsfunktion ist somit nicht gegeben. Der Vorteil gegenüber anderen Absicherungsinstrumenten besteht im Wegfall der Versicherungsteuer, der Selbstbeteiligung im Schadensfall, der Höchstentschädigungsbegrenzungen sowie im Wegfall der Ein- und Aushaftungsproblematik.

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